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2.1. Das Rittertum - Der ritterliche Adel im Mittelalter
Kennzeichnend für den ritterlichen Adel waren Grundherrschaft und Grundbesitz. Bis zum 11. Jahrhundert des Hochmittelalters war der Übergang vom wohlhabenden Großbauern zum einfachen Ritter fließend. Sozialer Aufstieg war möglich und hing von verschiedenen Kriterien ab, das waren z.B. genügend Landbesitz als Voraussetzung für den adligen Lebensstil und die Entscheidung, nicht mehr selbst zu arbeiten, sondern stattdessen am ritterlichen Leben und an Heerfahrten und Turnieren teilzunehmen.[8]
Diese Aufstiegsmöglichkeit währte allerdings nicht lange. Schon nach wenigen Jahrzehnten wurde das Rittertum mit der Feststellung, die Unterschiede zwischen Adel, Bauern und Bürgern seien von prinzipieller Natur und gottgewollt, erblich. Keen gibt aber zu bedenken, dass die Grenze zwischen den sozialen Schichten auch nicht als absolut dargestellt werden dürfe. Es gebe Berichte, durch die eindeutig hervorgehe, dass der
„König von Frankreich und die Grafen von Flandern ... Personen wegen ihrer bewiesenen Tapferkeit erhöhten, indem sie sie vom Bürgerstand in den erblichen Adelsstand erhoben und ihnen den Zugang zu den begehrten ritterlichen Kreisen verschafften.“[9]
Gründe für die Beförderungen müssen aber wohl Fall für Fall geprüft werden. Generelle Beförderungen können ausgeschlossen werden. Zu vermuten ist, dass sie oft aus der situationsbedingten Großzügigkeit eines Herrschers geschahen und immer nur wenige Kandidaten davon profitierten.
Nach seinem Selbstverständnis war der Adel nicht nur die geborene Führungsschicht und schon von Grund auf überlegen, sondern besaß auch die Aufgabe, der Gesellschaft durch die Sicherung göttlicher und weltlicher Gerechtigkeit zu dienen, und verkörperte Treue und Ehre.
Diese Funktion hatte das Volk lediglich zu sichern, indem es durch Arbeit die materielle Grundlage bereitstellte. Dem Volk wurden sämtliche Zugänge zur elitären Welt verwehrt. Es dufte bei Ritterturnieren zuschauen, aber nicht selbst teilnehmen. Die Trennung wurde auch auf adliger Seite verfestigt, indem es verboten war, bürgerlichen Aktivitäten nachzugehen, d.h. kein Adliger dürfte sich mit dem Handel beschäftigen oder gar handwerklich etwas produzieren.
Der so entstandene Adel war keine in sich homogene, soziale Gruppe. Er wurde vom einfachen Ritter über höhere Grundherren, niedere Vasallen, Lehnsherren, bis hin zum König nach Reichtum und Macht klassifiziert.[10]
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[8] Neben dem Ideal der Zugehörigkeit zum Ritterstand wurde das bürgerliche Leben in den höchsten Kreisen verachtet. Dies führte dazu, dass sogar äußerst erfolgreiche Kaufleute ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufgaben, um das Leben eines Ritters zu führen (vgl. Rittner 1976, S. 92).
[9] Keen 1987, S. 140.
[10] Die hier beschriebenen Stufen sind deswegen nur als grobe Richtgrößen zu sehen, da es durch die Kriterien Reichtum und Macht auch auf einer Stufe Unterschiede gegeben konnte. Dies schließt natürlich auch regionale Besonderheiten ein. In einem Gebiet, das sehr dünn durch Adlige besiedelt war, galt ein Adliger mehr, als in einer Gegend, in der starke aristokratische Konkurrenz herrschte.
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