Ritterturnier

Ritterturniere im Mittelalter

von Björn Böhling

3.3.3. Die Tjost

Die Tjost war ein Einzelkampf zwischen zwei Rittern, der sich aus dem Buhurt entwickelte, ihn um die Mitte des 13. Jahrhunderts immer mehr verdrängte und später oft vor dem eigentlichen Turnier stattfand.

Gekämpft wurde zu Pferd und in voller Rüstung. Ziel war es, den entgegengaloppierenden Gegner mit der Lanze innerhalb der den Turnierplatz umfassenden Schranken entweder am Schild oder Hals zu treffen, um ihn aus dem Sattel zu werfen. Gingen nur die Lanzen zu Bruch, ohne dass ein Ritter aus dem Sattel gehoben wurde, wurden neue Lanzen gereicht, und man machte sich sofort wieder bereit für den nächsten Waffengang. Die Lanzen waren entweder abgestumpft, mit den sogenannten Turnierkrönlein versehen und bestanden aus Holz oder hatten angesägte oder ausgehöhlte Schäfte, was die Waffen entschärfte und zumindest bei einem Treffer nicht gleich den Tod zur Folge hatte.[70]

Mitte des 13. Jahrhunderts gewann allerdings das auf Leben und Tod geführte Duell zunehmend Verbreitung. Niedermann unterstützt diese These, wenn er meint, dass „sich allmählich die scharfen Waffen“ durchsetzten.[71] Das Scharfrennen, im Gegensatz zum Krönleinstechen, war die gefährlichste Form der Tjost. „1177 wird von einem Turnier berichtet, bei dem 16 Teilnehmer ums Leben kamen.“[72]

Gamber unterscheidet die Tjost (franz. juste) in zwei Arten. Zum einen gab es die ‚juste à plaisance’ mit stumpfen Waffen und zum anderen die gefährliche ‚juste à outrance’ mit scharfen Waffen. Aus der harmloseren Variante wurde im Spätmittelalter das Gestech (frz. joute, ital. giostra) aus der anderen das Rennen (frz. course, ital. carriera).[73]

Zuerst weitgehend ungeordnet wurde sie später genau geregelt. Keen vergleicht diese Kämpfe mit den in der Literatur oft beschriebenen Zweikämpfen, bei denen der Held mit dem Missetäter Mann gegen Mann kämpfte oder der unschuldig Angeklagte durch den einzig auf die Gottesunterstützung zurückzuführenden Sieg seine Unschuld bewies. Wenn das Turnier ein Scheinkrieg sei, sei die Tjost ein Scheinduell.[74] Rühl gibt allerdings zu bedenken, dass diese juristisch legalen Zweikämpfe, sowohl als Beweisverfahren, als auch als zulässiger Ersatz für Fehden im Rahmen von Tjosten nur selten angewandt wurden.[75]

Mit der Zeit wurden die Tjoste zu einem festen Bestandteil der Ritterturniere und ihnen wurden sogar mehrere Tage gewidmet. Dabei kämpften die Angehörigen der zwei Mannschaften einzeln gegeneinander. Die Existenz einer die beiden Kontrahenten trennenden Mittelleitplanke kann nicht allgemein vorausgesetzt werden, aber Berichte von Turnieren mit dieser Organisationsform gibt es schon seit 1127.

Wenn man sich historische Romane oder Filme anschaut, dann wird jetzt deutlich, dass die dortigen Zweikämpfe von Rittern eigentlich nicht das ganze Turnier, sondern lediglich die Tjost darstellen. Sie war höchstens eine Aufwärm- und Einführungsphase der Festlichkeiten, aber der Höhepunkt war sie nicht. Der war das (eigentliche) Turnier. Eine solche Darstellung ist demnach eine Verfälschung historischer Gegebenheiten.

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[70] Daher auch „Krönleinstechen“ als Ausdruck für dieses Gefecht.

[71] Niedermann 1980, S. 77.

[72] Niedermann 1980, S. 77.

[73] Vgl. Gamber 1985, S. 515.

[74] Vgl. Keen 1987, S. 134.

[75] Vgl. Rühl 1985, S. 34.
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